@TheDoc Wir zweckentfremden Deinen thread gerade für eine Grundsatzdiskussion und ich habe das Thema angestoßen... Ich bitte um Entschuldigung! Asche über mein Haupt!
Also die Polizei ist sich da wohl auch nicht einig. Bin privat mit einem befreundet und der meinte da es keine Wirkung auf die Fahreigenschaft etc. hat, wäre es nicht verboten...
Das ist ja das Problem an der Sache. Wenn durch Wärmeeinwirkung das Gefüge der Aluminiumlegierung geändert wird, sieht man das einer Felge nicht an. Aber bei 220 Sachen fährst Du über ein Steinchen, und die Felge fliegt in 5 Teilen in alle Richtungen davon. Das KANN niemand optisch beurteilen, und genau deshalb ist jede Wärmebehandlung von Felgen eine Gefahr.
Ich war übrigens inzwischen bei der DEKRA in Kempten. Die Aussagen waren genau identisch wie beim TÜV: Eine vom Hersteller pulverbeschichtete Felge wurde inkl. Beschichtung geprüft und ist damit konform mit der StVO. Bei einer nachträglich pulverbeschichteten Felge erlischt die Zulassung.
Ich habe gerade mal beim Ultraleggera Gutachten der 8x18 ET35 Felge geguckt. Da finde ich nirgends so einen Passus? Oder übersehe ich diesen?
Ich habe mir NICHT alle derzeit existierenden Gutachten ange- sehen, sondern einige. Außerdem spielt das ja keine Rolle mehr. Ich war bei 2 Prüf- organisationen und inzwischen bei 2 Polizeistationen und habe 4x die gleiche Antwort erhalten. Da gibt es (für mich) nichts mehr rumzudeuteln. DIE müssen es ja wissen, oder? Die "Grauzone" ist, dass es ein Prüfer oder ein Polizeibeamter die Pulverbeschichtung erkennen muss UND dass diese Felge ab Hersteller eventuell nicht diese Beschichtung hatte. Bei einer originalen AUDI-Felge dürfte das sofort auffliegen. Die werden nicht gepulvert. Oder liege ich da falsch?
Oz-Felgen gehören nun mal zu sehr oft gekauften Produkten. Ich habe daher angenommen, dass Du da auch geguckt hast. Die Frage ist was sollte ein Hersteller beim Pulvern anders machen als ein handwerklich zertifizierter Pulverbeschichter, dass auf einmal bei dem eine strukturelle Materialänderung auftreten sollte. Genau nichts. Beim Hersteller wird auch nicht jede Felge geprüft, sondern die Hersteller werden nach Prüfung zertifiziert und ab und an überprüft sowie natürlich jedes neue Produkt. Vielleicht werden sie bei Audi nicht gepulvert, aber Audi kauft die ja auch nur bei anderen Felgenherstellern ein. Und da werden sie ggf. auch gepulvert verkauft... Und du warst bei zwei Niederlassungen von 2 Prüforganisationen und dort jeweils bestimmt auch nur bei einem oder zwei Angestellten. Die sollten es zwar wissen, aber wie so oft in der Arbeitswelt weiß man eben doch nicht alles zu 100 %, was nicht heißen soll dass es hier der Fall sein sollte. Aber eine eindeutige Norm oder Gesetzestext wäre eindeutig, alles andere bietet Raum für Ausnahmen und Präzedenzfälle.
@qmatic Ich gebe Dir vollkommen Recht. Das ist natürlich nichts 100%iges. Ich habe gesehen, dass sich die Typenzulassung einer Felge immer auf ein Festigkeitsgutachten bezieht. Ich vermute mal, dass darin eine spätere Wärmebehandlung geregelt ist. Die Pulverbeschichtung des Herstellers unterscheidet sich sehr wahr- scheinlich nicht von einer nachträglichen Pulverbeschichtung. Aber nach der Herstellerbeschichtung wurde eben eine Festigkeitsprüfung gemacht und die Unbedenklichkeit ist zertifiziert. Und für eine nach- trägliche Beschichtung gibt es das halt leider nicht. Davon mal abgesehen leidet die Felge je nach Temperatur und Dauer der Einwirkung wohl wirklich unter der "Behandlung", siehe hier: Nice to know Aber wie gesagt, so lange ein Beamter oder ein Prüfer äußerlich nichts ungewöhnliches feststellt, hast Du gute Chancen, dass das ganze ohne Nachfragen über die Bühne geht.