Rost² und Lackabplatzer

Dieses Thema im Forum "Audi A1 Felgen & Fahrwerk" wurde erstellt von TheDoc, 11.05.2016.

  1. H2O

    H2O & RED PIRANHA II

    Dabei seit:
    26.04.2010
    Beiträge:
    2.862
    Zustimmungen:
    804
    @TheDoc
    Wir zweckentfremden Deinen thread gerade
    für eine Grundsatzdiskussion und ich habe
    das Thema angestoßen... :(
    Ich bitte um Entschuldigung!
    Asche über mein Haupt! :( :(
     
  2. mellede

    mellede A1talk.de Legende

    Dabei seit:
    10.11.2011
    Beiträge:
    2.568
    Zustimmungen:
    377
    Also die Polizei ist sich da wohl auch nicht einig. Bin privat mit einem befreundet und der meinte da es keine Wirkung auf die Fahreigenschaft etc. hat, wäre es nicht verboten...
     
  3. H2O

    H2O & RED PIRANHA II

    Dabei seit:
    26.04.2010
    Beiträge:
    2.862
    Zustimmungen:
    804
    Das ist ja das Problem an der Sache. Wenn durch Wärmeeinwirkung
    das Gefüge der Aluminiumlegierung geändert wird, sieht man das
    einer Felge nicht an. Aber bei 220 Sachen fährst Du über ein
    Steinchen, und die Felge fliegt in 5 Teilen in alle Richtungen davon.
    Das KANN niemand optisch beurteilen, und genau deshalb ist jede
    Wärmebehandlung von Felgen eine Gefahr.
     
  4. H2O

    H2O & RED PIRANHA II

    Dabei seit:
    26.04.2010
    Beiträge:
    2.862
    Zustimmungen:
    804
    Ich war übrigens inzwischen bei der DEKRA in Kempten.
    Die Aussagen waren genau identisch wie beim TÜV:
    Eine vom Hersteller pulverbeschichtete Felge
    wurde inkl. Beschichtung geprüft und ist damit
    konform mit der StVO.

    Bei einer nachträglich pulverbeschichteten
    Felge erlischt die Zulassung.
     
  5. qmatic

    qmatic Audi A1 Guru

    Dabei seit:
    02.06.2014
    Beiträge:
    828
    Zustimmungen:
    153
    Ich habe gerade mal beim Ultraleggera Gutachten der 8x18 ET35 Felge geguckt. Da finde ich nirgends so einen Passus? Oder übersehe ich diesen?
     
  6. H2O

    H2O & RED PIRANHA II

    Dabei seit:
    26.04.2010
    Beiträge:
    2.862
    Zustimmungen:
    804
    Ich habe mir NICHT alle derzeit
    existierenden Gutachten ange-
    sehen, sondern einige. ;)
    Außerdem spielt das ja keine
    Rolle mehr. Ich war bei 2 Prüf-
    organisationen und inzwischen
    bei 2 Polizeistationen und habe
    4x die gleiche Antwort erhalten.
    Da gibt es (für mich) nichts mehr
    rumzudeuteln. DIE müssen es ja
    wissen, oder?
    Die "Grauzone" ist, dass es ein
    Prüfer oder ein Polizeibeamter
    die Pulverbeschichtung erkennen
    muss UND dass diese Felge ab
    Hersteller eventuell nicht diese
    Beschichtung hatte.
    Bei einer originalen AUDI-Felge
    dürfte das sofort auffliegen. Die
    werden nicht gepulvert. Oder liege
    ich da falsch?
     
  7. qmatic

    qmatic Audi A1 Guru

    Dabei seit:
    02.06.2014
    Beiträge:
    828
    Zustimmungen:
    153
    Oz-Felgen gehören nun mal zu sehr oft gekauften Produkten. Ich habe daher angenommen, dass Du da auch geguckt hast.

    Die Frage ist was sollte ein Hersteller beim Pulvern anders machen als ein handwerklich zertifizierter Pulverbeschichter, dass auf einmal bei dem eine strukturelle Materialänderung auftreten sollte. Genau nichts. Beim Hersteller wird auch nicht jede Felge geprüft, sondern die Hersteller werden nach Prüfung zertifiziert und ab und an überprüft sowie natürlich jedes neue Produkt.

    Vielleicht werden sie bei Audi nicht gepulvert, aber Audi kauft die ja auch nur bei anderen Felgenherstellern ein. Und da werden sie ggf. auch gepulvert verkauft...

    Und du warst bei zwei Niederlassungen von 2 Prüforganisationen und dort jeweils bestimmt auch nur bei einem oder zwei Angestellten. Die sollten es zwar wissen, aber wie so oft in der Arbeitswelt weiß man eben doch nicht alles zu 100 %, was nicht heißen soll dass es hier der Fall sein sollte. Aber eine eindeutige Norm oder Gesetzestext wäre eindeutig, alles andere bietet Raum für Ausnahmen und Präzedenzfälle.
     
  8. H2O

    H2O & RED PIRANHA II

    Dabei seit:
    26.04.2010
    Beiträge:
    2.862
    Zustimmungen:
    804
    @qmatic
    Ich gebe Dir vollkommen Recht. Das ist natürlich nichts 100%iges.
    Ich habe gesehen, dass sich die Typenzulassung einer Felge immer
    auf ein Festigkeitsgutachten bezieht. Ich vermute mal, dass darin eine
    spätere Wärmebehandlung geregelt ist.
    Die Pulverbeschichtung des Herstellers unterscheidet sich sehr wahr-
    scheinlich nicht von einer nachträglichen Pulverbeschichtung. Aber
    nach der Herstellerbeschichtung wurde eben eine Festigkeitsprüfung
    gemacht und die Unbedenklichkeit ist zertifiziert. Und für eine nach-
    trägliche Beschichtung gibt es das halt leider nicht.
    Davon mal abgesehen leidet die Felge je nach Temperatur und
    Dauer der Einwirkung wohl wirklich unter der "Behandlung", siehe hier:
    Nice to know

    Aber wie gesagt, so lange ein Beamter oder ein Prüfer äußerlich
    nichts ungewöhnliches feststellt, hast Du gute Chancen, dass das
    ganze ohne Nachfragen über die Bühne geht.
     
    #38 H2O, 15.05.2016
    Zuletzt bearbeitet: 15.05.2016

Diese Seite empfehlen