beifahrer wird dir nichts bringen, der wird auch im falle der polizei nicht zum unfallgeschehen befragt, da er befangen sein kann/ist und somit nur zum vorteil für dich aussagen wird. ich schätze auch, dass in dem fall für eine taube nicht gebremst werden darf und somit der hinterher fahrende verkehr vorsätzlich in gefahr gebracht wird. schließlich kann sich das wie domino verhalten und noch mehrere fahrer betreffen, die hinter dem auffahrer sind.
wird eine Entscheidung 50 zu 50 werden. Du hättest weiter fahren müssen. Es drohte keine Gefahr durch das Überfahren der Taube für Dich.
Sag die aussage so stimmt nicht ganz.... du standest unter schock und hast deswegen irgendwas von einer taube erzählt *spaß*
Mir hat die HP von "strafjurist" geholfen bzw. ist mir im Gedàchtnis geblieben, nie was zu sagen. Ich habe letztens für ein Rudel kleiner Vógel angehalten, war aber in ner verkehrsberuhugten Zone, keiner weit und breit. Man könnt sixh ja drauf einigen,dass die Taube Schuld ist Wie sieht es denn genau mit dem Schaden aus? Sehr schlimm scheintes ja nicht zu sein. Oder ist der Thread eher dafür gedacht, aus gevebenem Anlass darüber zudiskutieren,werwie gehandelt hãtte?!
Klar, aber die Sache mit der Taube bleibt. Die Polizei war nicht anwesend vondemher erledigt sich das. Vor Gericht, hat eine Aussage mit der Bestätigung eines Beifahrers sicher mehr Gewicht als ohne. Bei so kleinen Unfällen kommt die Polizei meist garnicht erst, außer du sagst du hast ein Schläudertrauma lässt dich vom Arzt abholen etc. pp. Nein, der Unfall ist nicht wirklich der Punkt, aber ich finde die Rechtslage sehr unklar, bzw. verwirrend. Ich würde auch gerne wissen was ihr gemacht hättet. Ich meine man muss ja genau sehen welches Tier das ist, bei einem Hund zum Beispiel darf man bremsen. Also muss man die StVO im Kopf haben, dann schauen ob das Tier größer als ein Fuchs ist oder kleiner und dann noch eine Bremsung hinlegen. Am besten noch in den Rückspiegel schauen ob jemand kommt, weil wenn niemand hinter einem ist, zeigt einen der nächste Passant an weil man ja "hätte bremsen können" Wenn man die Sache jetzt umdreht und ein kleines Kind kommt neben einem Auto hervor wäre der Auffahrende Schuld, weil er zu wenig Abstand hatte. Was ist denn das bitte? Wiso wird von einem verlangt genau darauf zu achten was kommt und dann erst zu reagieren? Im Ernstfall führt das dazu, dass z.B. ein Kleinkind stirbt.
Ich würd dann halt sagen, daß ich dachte, daß da ein kleines Kind auf die Straße laufen will. Und da bremst man doch lieber einmal zu viel als einmal zu wenig Davon ab - habt ihr keine Hupen? Mal kurz gehupt (man muß ja nicht voll draufhalten) und die Viecher fliegen schneller weg als Du bremsen kannst...
jedoch : Zu klären wäre jetzt, was ein zwingender Grund sein kann, bzw. war. Ist eine Taube ein zwingender Grund ?! Wichtig ist auch zu wissen, wie sah die Strasse aus ? Einspurig, Mehrspurig, Landstrasse, Stadt, bestand absolutes Halteverbot ?!? Am Besten mal ein Bild vom Unfallort einstellen. Soweit zur Rechtsgrundlage .... Meine persönliche Meinung : Draufhalten ! Ich bremse nicht (mehr) für Tiere !! Gelernt auf einem Übungsplatz für Wildunfälle ... mit einem Schrott-"GoKart", Überrollbügel / Käfig & Gitterfenster etc. pp. Fahren / rollen ... und dann kam auf einmal ZACK ein Plastik-Hirsch von links .... oh mann ... und da lernen ... NICHT auszuweichen, sondern Bremsen und Lenkrad FESThalten und DRUFFhalten. Beim Dritten mal ... hat´s Spaß gemacht *lach* Zurück zur Taube ! DAS wird 100%ig ne SACHE FÜR DEN ANWALT !! Ich hoffe, Du bist rechtschutzversichert !?! Ich vermute 60/40 = Du 40 ... Wenn jedoch Halten oder gar Parken erlaubt war, dann können da von mir aus auch 15 Tauben Picknick gemacht haben ... Du darfst dann halten ... und fertig aus ... Also mach mal am Besten nen Bild ... Wie sieht es mit der Schadensgegnerin aus ? Wollt ihr die Sache unter euch klären ? Ich persönlich empfehle immer die Polizei zu rufen. Sie wird kommen, wenn Ihr drauf besteht. Jedoch kann es manchmal sehr, sehr lange dauern.
natürlich kommt die POlizei bei Auffahrunfällen. wer hat dir denn erzählt, dass die nicht kommen?! War bisher 1x aktiv und 1x als Beifahrer bei nem Auffahrunfall beteiligt - bei beiden kam die Polizei. Finde gerade bei Auffahrunfällen sollte die Polizei dazu geholt werden. Aber btt... ich würde wegen einer Taube nicht bremsen. Wegen anderen (größeren) Tieren aber schon, wenn es die Situation zulässt. Und dass man bei größeren Tieren draufhalten soll (ob mans macht/kann is was anderes^) sollte mittlerweile auch bekannt sein
Eigentlich ist alles gesagt. -um eine Teilschuld wirst du nicht kommen -zum Beifahrer: dieser gilt selbstverständlich als Zeuge vor Gericht -ein Schuldanerkenntnis am Unfallort, egal ob schriftlich oder mündlich, wird erfahrungsgemäß wenig gewürdigt, wenn du später aussagst, du hast dich unter Schock geäußert. Besser ist natürlich, sich am Unfallort gar nicht zu äußern. -die Polizei holen kann helfen, wobei sie in diesem Fall vermutlich nur die Personalien festgestellt hätte. Die Haftungsquote handeln die Versicherungen untereinander aus. Auch aus diesem Grund: -DAS WICHTIGSTE: dringend einen Anwalt einschalten der wird versuchen, deinen Haftungsanteil etwas zu "drücken".
Ich denke, ich hätte auch angehalten oder zumindest die Geschwindigkeit stark verringert. Obwohl ich den Ratten der Lüfte sonst keine Beachtung schenke...... Also immer schön draufhalten....... Eichhörnchen vs. Lamborghini - Lustiges Video - ROFL.TO Gruß Roger