Vielen Dank, weil ihr so viel Geduld mit mir hattet, aber ihr ward auf jeden Fall eine sehr große Hilfe! Danke nochmals. Weiß ich sehr zu schätzen. Hab vorhin eine Nachricht an den Verkäufer geschrieben, mit der Bitte, dass er mir am Wochenende 215/40 7,5x17 mit 215er Reifen ET36 mitbringen soll.
Ich hab noch eine Frage, wenn ich jetzt die Winterkomplettreifen habe und die Reifen mit AO vermerkt sind und gemäß der EG Übereinstimmungsbescheinigung passt es, brauch ich die ja nicht mehr eintragen zu lassen, stimmt s? Ich könnte damit sofort losfahren, weil das original Reifen und Felgen von Audi sind und die Daten mit EG übereinstimmen. Richtig so?
AO bedeutet, daß dieser Reifentyp (auch) für die Erstausstattung des Wagens durch den Fahrzeughersteller Audi verwendet wird. Diese Kennzeichnung hat aber keinen Einfluss auf die Zulässigkeit der Reifengröße im Sinne der EG-Übereinstimmungsbesch. Da spielt nur die Übereinstimmung der Reifengröße, hier 215/40 R17, eine Rolle. Ausserdem müssen die Mindestanforderungen an die Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindizes eingehalten werden, diese ergeben sich aber aus den tatsächlichen Fahrzeugdaten und können von den Angaben in der EG-Dings abweichen. Genehmigt sind immer nur bestimmte Rad-/Reifenkombinationen, also eine bestimmte Reifengröße auf einer bestimmten Felgengröße. Ein wilder Mix, z.B. 195/50 R16 auf 7x16, ist nicht zulässig, bzw. müsste gesondert genehmigt werden.
Hmm. Der Verkäufer hat mir soeben geantwortet und mir diese Daten durchgegeben: 215 / 40 R17 87V Lochkreis 100 ET 36 Anstatt 87W, würde ich 87V bekommen. Die wären doch okay oder?
V ist bis 240 km/h. Das reicht für deinen 90-PS-Diesel. LK 5x100 / ET36 ist richtig. Das sind Audi Originalfelgen 7,5x17, nehme ich an?
Ja, sind es. Spielt das dann überhaupt keine Rolle, obwohl in der EG 87W stehen, ich aber 87V anbringe? Die Antwort ist denke ich mal, nein, weil ich nur gerade mal 90 PS habe und maximal um die 180 km/h als Höchstgeschwindigkeit habe, stimmt das so? Und das in der EG bei dieser Bereifung und Felgen kein M+S vermerkt ist, ist ebenfalls nicht relevant, denn darf alle Bereifungen und Felgen, die in der EG Übereinstimmungsbescheinigung eingetragen sind (mit M+S, oder auch OHNE M+S) als Winterreifen nehmen. Nur die Bereifungen und die dazugehörigen Felgen, die mit M+S vermerkt sind, darf ich NICHT als Sommerreifen nehmen. Das habe ich, hoffentlich, dank euch, verstanden Muss ich kein Aufkleber oder so anbringen, weil ich nicht 87W, sondern 87V als Winterreifen angebracht habe? Denn habe mal des öfteren von irgendwelchen Aufklebern gehört mit dem Vermerk der maximalen Höchstgeschwindigkeit von den angebrachten Reifen. Vielen Dank nochmals.
Dankeschön Super, dann kann ich ja mich endlich auf meine Reifen und Felgen freuen und endlich losfahren... Ich habe enorm sehr viel mit eurer Hilfe gelernt und bin jetzt super gewappnet ;-) Vor allem hab ich jetzt endlich ein gutes Gewissen und für den TÜV sind wir ebenfalls startklar. Das alles hat mich so sehr beschäftigt, sodass ich tagelang nur im Internet recherchiert habe, aber wirklich geholfen wurde mir weder direkt beim TÜV, noch bei Audi Zentrum, sondern hier Vielen Dank Gleichgesinnte :-D