Dann wird ein Anwalt eingeschaltet. Die gegnerische Versicherung hat ihn ja zu zahlen, oder? Sonst noch etwas worauf ich achten sollte, oder klärt das alles mein Anwalt mit mir?
Das klärt dein Anwalt. Der kennt vermutlich sogar einen zuverlässigen und vor allem neutralen Gutachter.
Das wird alles dein Anwalt mit dir klären. Was du noch tun solltest, wenn das Auto finanziert sein sollte, die Bank über den Unfall informieren. Der Anwalt ist auch weniger wegen der Klärung der Schuldfrage da, sondern um die Ansprüche die dir zustehen durch zusetzten. Denn wie schon einige geschrieben haben, die Versicherung des Gegners wird alles versuchen, den Schaden so gering wie möglich zu halten und die kommen da auf ganz tolle Ideen.
Der Andere hat zum Glück das Dümmste gemacht, was man in der Situation machen kann: Die Schuld zugeben. Bei so einer Schadenshöhe fährst du mit einem Anwalt sicherlich besser.
Seien wir doch mal froh, dass es noch Menschen gibt, die ehrlich sind und sich zu ihrer Schuld bekennen. Leider scheint dies ein Auslaufmodell zu sein und die Lügner und Betrüger immer mehr zu werden ...
So wie es aussieht werde ich morgen ins Autohaus fahren. Nen Gutachter soll ich dann also noch nicht bestellen lassen? Beim Anwalt habe ich erst am Montag nen Termin. Ne ^^ ich komme aus GS Ach und das mit der Schuldfrage. Ich glaube da hätte er sich nicht rausreden Können. Bei Glätte fährt man langsam und nicht mit 40-50 um eine kurve, sodass man wegrutscht und auf die andere Fahrbahn gerät.
Wenn ich weiß, dass ich Schuld habe macht das für den unschuldigen Unfallpartner aber keinen Unterschied. So sehe ich das zumindest. Aber wir kommen vom Thema ab ... :wink:
Ich kann ja mal ein Foto posten und ihr könnt mal aus Erfahrungen beurteilen... https://www.icloud.com/photostream/de-de/#A2GI9HKKPYPd8
Leute, ihr macht vielleicht einen Stress mit dem Anwalt. Erstens geht es mit Anwalt nicht schneller,als wenn man sich selbst drum kümmert...oder denkt ihr etwa,dass die bevorzugt bearbeitet werden?! Zweitens ein freier Sachverständiger steht dir zu. Der ermittelt den Wiederbeschaffungswert und Restwert. Und kein Gutachter kann da was rausholen. Denn die Versicherung prüft das Gutachten. Und wenn die Kiste noch einen Wert von 24.000€ zum Beispiel ausweist,wird die Versicherung das prüfen. Nutzungsausfall steht dir zu,wenn du keinen Mietwagen nimmst. Die Versicherung schreibt einem nicht vor,was für einen Mietwagen man nehmen soll,lediglich wollen diese,dass wenn du dir jetzt einen A4 nehmen würdest,nicht auf irgendwelche Kosten sitzen bleibst. Davon mal abgesehen,unterliegt der Geschädigte IMMER der Schadenminderungspflicht. Und noch was: wenn ihr meckert,dass die Versicherungsbeiträge so hoch sind,dann fragt euch mal,was ihr an Kosten verursacht...