Ja gut, das war mir klar, dass ich in der Schweiz das Auto neu versichern muss. Aber halt das mit der Bank ist noch unklar.
sorry, aber das stimmt nicht. Da hast du dich um 2 Monate vertan. Grundsätzlich sind KFZ-Versicherungen sogenannte Jahresverträge, die mit dem Kalenderjahr gleichzusetzen sind. D.h. Ablauf der KFZ Versicherung ist der 01.01. - die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat, also muss die Kdg. Bis zum 30.11. Beim Versicherer eingegangen sein. Ausnahmen sind hier die Beitragsanpassungen. Sollte die neue Rechnung nach dem 30.11. In der Post sein, und der (Vergleichs-)Beitrag höher sein, dann besteht hier nochmal ein außerordentliches Kündigungsrecht von 1 Monat nach Zugang des Schreibens vom Versicherer. Wenn das Risiko nicht mehr besteht zB durch Abmeldung des KFZ endet auch die Versicherung zu dem Zeitpunkt
Ich habe extra nochmal in meinem Versicherungsvertrag (Audi Versicherung) nachgesehen. Dort steht, daß der Vertrag zum 01.11. endet und sich automatisch um ein Jahr verlängert, wenn nicht bis spätestens einen Monat vor Vertragsende gekündigt wird.
hmm.. dann machen die von der neuen Regelung gebrauch.. gab vor nem Jahr ein Gesetz, dass auch unterjährige Laufzeiten möglich sind, sofern die dann 1 Jahr betragen. Und da du dein Auto seit Nov. hast, könnte das passen. Bisher ist mir nur noch keiner mit dieser Regelung untergekommen Also sprich, bei Audi kann es sein, dass einige Verträge zum 01.11. auslaufen, andere zum 01.09. oder 01.05... jenachdem wann der Vertrag geschlossen wurde =)
Das gibt es schon länger...hat nur den Hintergrund,dass die Versicherer nicht mehr so viel High Life am Ende des Jahres haben...