[VCDS] Hard-/Software

Dieses Thema im Forum "Audi A1 Anleitungen, Tipps & Tricks" wurde erstellt von martin, 08.02.2011.

  1. Guenka

    Guenka Guest

    O.G. Beiträge wurden wie gewünscht von Johannes und mir gelöscht wegen Produktfälschung. Danke Sebastian für Deinen Beitrag.
     
  2. flotter_otto

    flotter_otto Mitglied

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    Wie ist das denn mit Garantie wenn man mit dem VCDS ran geht? Besteht die weiterhin oder erlischt die Garantie wenn Audi spannt dass man ohne den Freundlichen daran rumgespielt hat?
     
  3. Sebastian

    Sebastian Neues Mitglied

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    Kommt drauf an...

    Fehlerspeicher auslesen u.ä. hat keinerlei Einfluss auf die Gewährleistung, gleiches gilt für Arbeiten welche zur normalen Wartung gezählt werden können. Anders sieht es bei Einstellungen bzw. Um-/Nachrüstungen aus.

    Die Faustregel ist, ein bisschen gesunden Menschenverstand walten lassen bei dem was man macht und dann gibt es in der Regel auch keine Probleme. ;)
     
  4. Kouichi

    Kouichi Neues Mitglied

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    Also ich habe bei meinem großen (A4) die Codierungen selbst vorgenommen und per Soll/Ist Angleich an IN schicken lassen über den Händler. Das ist dann so als ob der Händler das offiziell dann codiert (und berechnet hat :p ) hat.

    Habe dem etwas in die Kaffeekasse getan.
    Aber ansonsten setzen die nur die Codierungen zurück und bearbeiten deinen "Garantiefall".

    So war es bei einem Kumpel.
     
    #34 Kouichi, 16.04.2012
    Zuletzt bearbeitet: 16.04.2012
  5. Sebastian

    Sebastian Neues Mitglied

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    Bei einem SVM Abgleich (Soll/Ist Vergleich) wird geprüft ob die aktuellen Werte denen entsprechen die ab Werk hinterlegt sind, gibt es Diskrepanzen wird der Benutzer gefragt ob diese behoben werden sollen. Bestätigt der Techniker dies dann mit "Ja" so werden alle relevanten Codierungen usw. auf die Werkseinstellungen zurückgesetzt.

    Der SVM Abgleich ist eine Einbahnstraße, eine Rückdokumentation nicht autorisierter Änderungen ist weder möglich noch vorgesehen - soll heißen, irgendwas passt an deiner Aussage so nicht. ;)
     
  6. Kouichi

    Kouichi Neues Mitglied

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    @Sebastian
    Die SVM Geschichte hat mein Händler mir so beschrieben und abgesegnet, so dass bei der nächsten Inspektion die Codierungen erhalten bleiben.

    Kann auch sein, dass er das Intern vermerkt hat das keiner einen Abgleich machen soll.

    Back to Topic:
    fakt ist, dass die Garantie durch Codierungen nicht unbedingt erlischt.
    Wie gesagt wurde das bei einem Kumpel einfach über die Garantie abgewickelt, und er hatte nix kleines. Er hat sich sein Navi zerschossen, Navigationsdaten geblockt, MMI nicht ganz funktionstüchtig. Wurde auf Garantie wieder aktiviert / zurückgesetzt obwohl er massig codiert hatte.
     
  7. Sebastian

    Sebastian Neues Mitglied

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    Wird dann wohl eher die interne Notiz gewesen sein bzw. die haben sich "die aktuellen Einstellungen mal notiert". Ein weiteres Argument gegen deine Hypothese ist auch das viele Codierungen welche in VCDS dokumentiert sind im VAS nicht zu finden sind, sprich selbst wenn er könnte wüsste der normale Techniker nicht wo und wie er diese Änderungen durchführen soll. Aber du hast schon Recht, am Ende hat dies mit der Garantiefrage nichts zu tun. ;)
     
  8. A1Kater

    A1Kater Guest

    Das stimmt so nicht. Die Codierungen werden bei einem Ist/Soll Abgleich immer gelöscht. Der Mechaniker hat keinerlei Eingriffsmöglichkeit. So erlebt bei meiner Navi Freischaltung. Ich stand daneben. :)

    Gruß Dirk
     
  9. stef4n

    stef4n Audi A1 Süchtling

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    hat Sebastian doch richtig beschreiben dass bei Bestätigung des Online Abgleichs die Codierung zurückgesetzt wird. Diesen Online Abgleich kann man aber auch mit Nein verweigern. Bei einem Softwareupdate hilft dies natürlich nicht.
     
  10. B1gT4nk

    B1gT4nk Lebendes Lexikon

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    dann warte ich wohl lieber mit dem codieren bis die inspektion demnächst abgeschlossen ist. danach lasse ich dann auch mal 1-2 sachen codieren.
     

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