Leider nein Trotzdem danke für die Mühe und ich denke ich meld mich mal bei meinem Anwalt mal sehen was der zu der Sache sagt.
Kein Thema ... nur solltest Du das möglichst schnell machen ... wenn die 14 Tage wirklich stimmen sollten. Auch wenn Du es 2 Tage nach der Bestellung storniert hast, hast Du leider NICHTS schriftliches vom Autohaus ... Du hättest sofort dahin fahren und Dir die Stornierung schriftlich bestätigen lassen sollen. Ich drück Dir die Daumen, dass alles gut für Dich verläuft
Danke danke Werd ich auf jedenfall so schnell wie möglich machen! Ja, hoffe ich auch :< ansonsten kann ich mir das schöne S-Line Paket nicht mehr leisten.
Hier habe ich was interessantes für Dich gefunden: Stornierung der Neuwagenbestellung. Vertragsrecht frag-einen-anwalt.de Danach sieht es nicht sooo rosig aus
Laut deinem Link kann ich also auch keine Veränderungen mehr an meinem A1 machen lassen? Mein Tag wird ja immer besser heute
Es kommt immer auf den Händler an ... In der Regel kann man alles noch hin und her ändern wie man lustig ist bis zu dem Zeitpunkt wo der Wagen in die Produktion eingeplant wird. Ich und auch viele andere haben sogar Wochen nach der Bestellung Änderungen vorgenommen. Wenn aber Dein ein A-Punkt-Punkt ist, wird es schwer werden, denn Audi verweist immer auf die 14 Tage, sprich in den ersten 14 Tage sollte eine Änderungen noch möglich sein, denn ich glaube kaum, dass ein oder zwei Tage danach der Wagen schon in Produktion geht Wenn man seinen Händler gut kennt, würde er auch in den ersten 14 Tage den Storno ohne Entschädigungszahlung machen. Aber Dein Händler weiß wohl, dass wenn er Deinen A1 storniert Du dann woanders billiger bestellen wirst
Ich weiß, dass man sowas nicht macht, aber so sind die Geschäfte nunmal. Audi ist sich auch nicht zu schade um von mir 15%!! Stornogebühren zu verlangen. Ja, dann geh ich hin und rede nochmal mit meinem Verkäufer Ich hab mich eigentlich super mit dem verstanden und, dass ich es woanders kaufen will weiß er auch nicht
Sorry ich les das genau andersrum: Du bist (höchstens) 3 bzw. 6 Wochen an den Vertrag gebunden. DANACH nicht mehr. Wenn der VERkäufer in dieser Zeit die Annahme der Bestellung schriftlich bestätigt oder gar schon liefert ist der Vertrag dann abgeschlossen. Laut dem was da steht kommst Du aus der Nummer nimmer raus. Und ja: immer immer ALLES schriftlich geben lassen. Mündlich reicht nie. Lieber eine Unterschrift zu viel als eine zu wenig. (und ja, ich weiß wovon ich rede, auch wenn ich keine studierte Anwältin bin...)