Kleine Anmerkung, wie gesagt hab mich beim TÜV schon informiert und die meinten ALWR wird weiterhin benötigt. Ach ja mein meinte die Aussage vom TÜV sei nicht ausreichend und ich müsste mich mit der Landesregierung in Verbindung setzten. Das werd ich morgen auch machen, vielleicht sagen die ja das keins von beidem benötigt wird :flapper: Ich halt euch auf dem laufenden. Und noch was: Die 119g Edition wird scheinbar primär in Deutschland verkauft und wie bereits festgestellt ist hier keine SWRA verbaut.....
Au ja!!!!!!!!!!!! Will ich sehen, was der Kretschmann dir antwortet, wenn du ihn dazu befragst!!! :lol::lol::lol: :thumbsup::thumbsup::thumbsup:
So, gerade mit der Landesregierung telefoniert. Laut Aussage des Sachverständigen ist eine ALWR UND eine SWRA vorgeschrieben! :cursing: Manchmal kommt mir vor, dass es bei den Behörden so ist, der Arsch nicht weiß was der Kopf mach *grrr* Naja ab jetzt wirds teuer und kompliziert..... Find ich super TÜV sagt was, Landesregierung sagt was anderes Ich könnt kotzen
Nur wenn die Polizei Dich anhält und die EIntragung für nicht "glaubwürdig" hält, dann geht es zu einem anderen Gutachter und wenn er dann bescheinigt, dass es nicht erlaubt ist, hast Du mal wieder die PoPo Karte :flapper:
Aye, sonst würde man nach Prinzip "mein Bruder arbeitet beim TÜV" so ziemlich alles eingetragen bekommen.
Falsch. Das galt vielleicht noch vor zwei Jahren, aber spätestens seit Januar diesen Jahres wurden andere Saiten aufgezogen. Der Prüfer hat sich zukünftig für alles zu verantworten was er einträgt. Des Weiteren werden Eintragungen in einem Zentralregister gegengeprüft. Ist zwar erst in wenigen Bundesländern vollständig eingeführt (ich meine in Hessen und noch woanders) aber wird zwangsläufig überall kommen. Und daher wird kaum ein Prüfer sich noch so weit aus dem Fenster lehnen und seinen Job riskieren wegen ein paar Xenon-Funzeln. Der wird sich schon genau informieren auf was er zu achten hat. Und wenn er es dann einträgt ist auch gut.
Hab wieder ein weiteres Update, bin nur etwas im Stress da ich bei der Arbeit bin. Werd euch alles genau berichten wenn ich zu Hause bin..... Ich sag nur soviel, das Thema geht jetzt bis nach Ingolstadt in die Zentrale...... :biggrin:
So wie versprochen der Bericht: Wie schon erwähnt, die Aussage des Sachverständigen der Landesregierung war,sobald Gasemtladungslampe verbaut sind, ist eine ALWR und eineSWRA Vorschrift.....Dann hab ich mir gedacht ich check das nochmal beim TÜV. Der hat mit aus einem Auszug der Vorschriften vorgelesn: " eine SWRA ist nur dann verpflichtend, wenn der Lichstrom 2000 Lumen nicht übersteigt." Also in etwa das Gleiche wie im obend erwähnten Bericht von Hella. Jetzt aber zu Problem bei der Sache...Ich fragte dann nochmal ob ich jetzt eine SWRA brauche oder nicht und er meinte wenn ich nachweisen könnte, dass der Lichtstrom die 2000 Lumen nicht übersteigt, dann brauch ich auch keine. Ich darau: "Wie mach ich das?" TÜV-Mensch: "Mit einem Lichttechnischen Gutachten." (ich musste lachen) Ermeinete so ein Gutachten ist selbst für ihn fast nicht zu bekommen, aber wenn er eine Geringe Chance sieht, dann bei Audi selbst. Den Vorschlag hab ich mir zu Herzen genommen. Diesmal auf den Weg zum geschi.... und gleich in der Zentrale in Salzburg angerufen. So hier zum ersten Mal gehört, dass jemand bescheid weiß was 25 Watt Xenon angeht. Jedoch wie erwähnt, ist nicht so einfach. Der zuständige Techniker/Jurist dort meine es gäbe hier eine Gesetzeslücke, wie die jetzt genau aussieht wüsster er auf die schnelle auch nicht. ABER er werde sich darüm kümme und mir so schnell wei möglich Rückmelden geben. Er wahnte mich jedoch vor, dass das ewas länger dauern könnte. Wie ich das mitbekommen habe setzt er sich direkt mit Ingolstadt in verbinung und und und Ich halt euch natürlich auf dem laufenden und lass da sicher nicht locker!